Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Oberstebrink GmbH, Schwäbisch Gmünd
Stand Oktober 2023
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der Oberstebrink GmbH (nachfolgend „Oberstebrink“ oder „wir“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Ihnen als unser Besteller (nachfolgend „Besteller“ oder „Sie“). Die AGB finden sowohl auf den Verkauf von Waren als auch die Erbringung von sonstigen Leistungen Anwendung. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie den Vertrag als Verbraucher, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen abschließen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) (nachfolgend: „Verbraucher“).
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist
- jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB) sowie
- jede juristische Person des öffentlichen Rechts und
- öffentlich-rechtliches Sondervermögen
(nachfolgend jeweils: „Unternehmer“).
1.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten, weisen wir ausdrücklich darauf hin; im Übrigen gelten die Bestimmungen für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen.
1.5 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Angebote und Vertragsschluss, Vertragsänderungen, Leistungserbringung durch Dritte
2.1 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware oder Leistung durch Sie gilt als verbindliches Angebot. Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (inkl. E-Mail, Fax). Ihr gegebenenfalls nach Ziff. 9 bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bliebt hiervon unberührt.
2.2 Wir sind berechtigt, Dritte mit der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beauftragen.
2.3 In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Musterstücke und Beispieldaten gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit Sie Verbraucher sind.
2.4 Wir behalten uns gegenüber in einem Angebot oder einem sonstigen Vertragsdokument enthaltenen Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung Änderungen vor, soweit es sich nicht um eine vereinbarte Beschaffenheit handelt, der Liefer- oder Leistungsgegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen oder Abweichungen für Sie zumutbar sind.
2.5 Für den Fall, dass Sie eine Änderung von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen, werden wir, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und Ihnen ein neues Angebot übermitteln. Stimmen Sie dem Angebot nicht zu oder finden wir keine Einigung, so sind wir berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. In jedem Fall bedürfen sämtliche Leistungsänderungen einer schriftlichen Bestätigung durch uns (inkl. E-Mail, Fax).
2.6 Soweit Sie Unternehmer sind, dürfen Sie Ihre vertraglichen Rechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Montage, Inbetriebnahme, Versand, Transportversicherung und Verpackung, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die Verpackung kann nicht zurückgenommen werden. Service- und Reparaturleistungen werden nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
3.2 Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind Zahlungen von Ihnen wie folgt zu leisten: Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserteilung zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, wenn im Zeitpunkt der Zahlung alle früher fälligen Rechnungen beglichen sind. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns.
3.3 Kommen Sie in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Zinsen auf Grund gesetzlicher Vorschriften und weiterer Schäden im Falle des Verzugs sowie der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleiben unberührt.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1 Sie dürfen mit Gegenansprüchen von Ihnen gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder wegen Ihrer Gegenansprüche von Ihnen geschuldete Leistungen zurückbehalten, soweit die Ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit unserem Anspruch im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
4.2 Sind Sie Unternehmer und sind Sie mit einer Rechnung in Verzug, sind sämtliche Rechnungen für bis dahin durch uns erbrachte Leistungen innerhalb von vierzehn Tagen fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt, für künftige Leistungen Vorleistung oder Sicherheit zu verlangen. § 321 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
5. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug, Teilleistung, höhere Gewalt
5.1 Unsere Liefer-/Leistungstermine oder Liefer- und Leistungsfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
5.2 Die Ware kann auf Ihr Verlangen und Ihre Kosten an einen anderen Bestimmungsort versandt werden (Versendungskauf). Sofern ein Versendungskauf vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
5.3 Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, wenn diese für Sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung/Erbringung der restlichen bestellten Ware/Leistung sichergestellt ist und Ihnen hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.
5.4 Sind Sie zur Abnahme verpflichtet, so muss die Abnahme unverzüglich zum vereinbarten Abnahmetermin, hilfsweise innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch uns erfolgen. Sie dürfen die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
5.5 Sind Sie Verbraucher, gilt ergänzend zu den vorstehenden Ziff. 5.1 bis 5.4:
5.5.1 Sie können uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist durch Setzung einer Nachfrist in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Termin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung in Textform setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.5.2 Sofern es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder Sie infolge eines Liefer-/Leistungsverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen, sind Sie ohne Setzung einer Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.5.3 Sofern wir verbindliche Liefer-/Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen. Ist die Leistung/Lieferung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits von Ihnen erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung/Lieferung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
5.5.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf Sie über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
5.5.5 Im Übrigen haften wir – vorbehaltlich der Einschränkungen der nachfolgenden Ziff. 6 (Gewährleistung und Rechte des Bestellers bei Mängeln) und Ziff. 7 (Haftung, Verjährung) – nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.6 Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend zu den vorstehenden Ziff. 5.1 bis 5.4:
5.6.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vermerkt, „EXW Schwäbisch Gmünd“, INCOTERMS 2020. Sofern eine andere Lieferbedingung vereinbart wird, basiert auch diese stets auf den INCOTERMS 2020.
5.6.2 Bei Lieferungen/Leistungen, die nach Vertragsabschluss auf Wunsch von Ihnen später als zu den vereinbarten Terminen vorgenommen werden sollen, hat die Zahlung so zu erfolgen, als ob die Lieferung/Leistung zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin durchgeführt worden wäre.
5.6.3 Im Fall von äußerlich erkennbaren Beschädigungen an der Ware bzw. Verpackung (insb. Transportschäden) haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Beschädigung dokumentiert wird (insb. durch Fotos der beschädigten Außenverpackung bzw. Ware) und dass die Beschädigungen auf der Annahmequittung des Frachtdienstleisters vermerkt werden. § 377 HGB bleibt unberührt.
5.6.4 Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und / oder wegen schuldhafter Nichterfüllung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 1 % pro vollendeter Woche des Verzugs, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme geltend zu machen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens, Ihnen daneben auch der Nachweis eines gänzlich fehlenden Schadens, vorbehalten. Weisen wir einen höheren Schaden nach, ist die Vertragsstrafe aber auf weitergehende (Schadens-)Ersatzansprüche anzurechnen.
5.6.5 Wir haften nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art (einschl. Nichtverfügbarkeit des IT-Systems z.B. durch Hacker-Angriffe, Viren), Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen (einschl. Lizenzen), behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten), die wir nicht zu vertreten haben, verursacht worden sind. Sofern solche Ereignisse eintreten, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und sich nicht absehen lässt, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist – spätestens innerhalb von 2 Monaten – erbringen können, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; eine bereits von Ihnen erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
6. Gewährleistung und Rechte des Bestellers bei Mängeln
6.1 Im Fall eines Mangels gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
6.2 Sind Sie Unternehmer, steht uns die Wahl der Art der Nacherfüllung zu. Sind Sie Verbraucher, gelten diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen.
6.3 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
6.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie das fällige Entgelt bezahlen. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Entgelts zurückzubehalten.
6.5 Sind Sie Unternehmer und beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten an Sie abzutreten. In diesem Fall können wir erst dann auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller des fehlerhaften Fremderzeugnisses erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
6.6 Wenn Sie Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche – außer bei Arglist und vorbehaltlich von Ziff. 7.7 – 12 Monate. Handelt es sich bei der erbrachten Leistung um ein Bauwerk oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht, beträgt die Verjährungsfrist – vorbehaltlich von Ziff. 7.7 – 5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache bzw., soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; im Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB beginnt die Verjährung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
6.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn Sie ohne unsere Zustimmung den Liefer-/Leistungsgegenstand ändern oder durch Dritte ändern lassen und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall haben Sie die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6.8 Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 7.
7. Haftung
7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften. Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands oder hergestellten Werks abgegeben haben.
7.3 Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4 Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche.
7.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
7.6 Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 7.1 bis Ziff. 7.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
7.7 Wenn Sie Unternehmer sind, besteht ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung gem. § 437 Nr. 1, § 439 BGB und § 634 Nr. 1, § 635 BGB nur, sofern Sie während der Verjährungsfrist gem. Ziff. 6.6 Satz 1 und 2 sowohl (i) die Nacherfüllung verlangen, als auch (ii) wir unsere Nacherfüllungspflicht verletzt haben.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sind Sie Verbraucher, gilt:
8.1.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
8.1.2 Bei vertragswidrigem Verhalten von Ihnen, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlen Sie den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir Ihnen zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
8.2 Sind Sie Unternehmer, gilt:
8.2.1 Von uns gelieferte Waren (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) verbleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit Ihnen (Kontokorrentvorbehalt).
8.2.2 Bei vertragswidrigem Verhalten von Ihnen, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlen Sie den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir Ihnen zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
8.2.3 Sie sind verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten sorgfältig zu verwahren, instand zu halten und zu reparieren und gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern.
8.2.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.2.5 Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware und deren Erzeugnisse im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, solange Sie nicht im Zahlungsverzug sind. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware und deren Erzeugnisse sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Eigentumsübergang auf den Endkunden, Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen treten Sie uns bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang – bei Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – ab. Die Abtretung wird von uns angenommen. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sofern Sie sich vertragswidrig verhalten – insbesondere sofern Sie mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen sind –, können wir von Ihnen verlangen, die Abtretung offenzulegen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
8.2.6 Bei vertragswidrigen Pflichtverletzungen von Ihnen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Ihre Kosten herauszuverlangen.
8.2.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, setzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Wir erwerben dadurch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturenwert) zum Wert der neuen Sache. Ist eine der verbundenen Sachen als Hauptsache anzusehen, übertragen Sie uns das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturenwert) zum Wert der neuen Sache.
8.2.8 Sie verwahren die neue Sache hinsichtlich unseres Miteigentumsanteils unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil der neuen Sache weiterveräußert, so gilt die gemäß Ziff. 10.2.5 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.
8.2.9 Lässt das Recht des Landes, in dem sich die gelieferten Waren befinden, keinen oder nur einen eingeschränkten Eigentumsvorbehalt zu, behalten wir uns das Recht vor, andere Rechte an den gelieferten Waren zu behalten. Sie sind verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierung) mitzuwirken, um den Eigentumsvorbehalt oder andere Rechte anstelle des Eigentumsvorbehalts zu realisieren und diese Rechte zu schützen.
8.3 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden auf Wunsch des Bestellers entsprechende Teile der Sicherungsrechte freigegeben. Die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten steht uns zu.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
9.1 Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. In solch einem Fall stellen wir Ihnen die entsprechende Widerrufsbelehrung nach Maßgabe des gesetzlichen Musters, in der die für das Widerrufsrecht geltenden Regelungen im Einzelnen wiedergegeben sind, sowie ein Muster-Widerrufsformular separat zur Verfügung.
9.2 Das Widerrufsrecht gem. Ziff. 9.1 besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
10. Datenschutz
10.1 Im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten des Bestellers verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, abrufbar unter https://www.o-kt.de/datenschutz/.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten ist unser Geschäftssitz.
11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.
11.3 Wenn Sie Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unser Geschäftssitz in Schwäbisch Gmünd. Wir sind darüber hinaus berechtigt, unsere Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.
11.4 Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die OS-Plattform wird unter dem folgenden Link erreicht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
11.5 Außergerichtliche Streitschlichtung:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)“ sind wir nicht bereit.